Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt
meiner Tätigkeit auf folgenden Gebieten:
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Beratung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Vertretung des Mandanten in Ehescheidungsverfahren
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Erarbeitung von Umgangs- und Sorgerechtsvereinbarungen im Kindschaftsrecht
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Vertretung des Mandanten in Kindschaftssachen
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Unterhaltsverfahren
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Zugewinnausgleich und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen außerhalb des ehelichen Güterrechts
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Pflegschaftsrecht